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Kooperation SV Bettmar

Kooperationsvereinbarung
für den Kinder- und Jugendbereich


zwischen dem TSV Sierße/Wahle und dem SV Bettmar


§ 1
Vereinsmitglieder des TSV Sierße/Wahle und des SV Bettmar können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Sportangebot des anderen Vereins nutzen, ohne den Verein zu wechseln.


§ 2
Neuzugängen wird empfohlen, in den Verein einzutreten, der zu ihrem Wohnort gehört. Abwerbungen finden nicht statt.